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Das Antragsverfahren ist zweistufig:
1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle
(Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
2. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt
(sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)