Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle (Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt (sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)