• LinkedIn
  • Facebook
  • Twitter
  • Instagram
Rufen Sie uns an: +49 8271 8133682
EureCons
  • HOME
  • TEAM
  • SERVICES
    • Tätigkeitsbereiche
    • Organisational Development
    • Nationale Förderungen
      • Geschäftsmodell
      • Förderarten
    • Europäische Förderungen
      • Europäische Programme
  • PROJEKTE
  • REFERENZEN
  • PARTNER
  • NEWS
  • FÖRDERMITTEL-CHECK
    • CHECKLISTE FÜR INVESTITIONSVORHABEN
    • CHECKLISTE FÜR INNOVATIONSVORHABEN
  • KONTAKT
  • Suche
  • Menü Menü
2024, NEWSLETTER, Newsletter QIV / 2024

Rückwirkende steuerliche Förderung: FORSCHUNGSZULAGE

  • Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
  • Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
  • Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
  • Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
  • Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle
    (Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
  1. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt
    (sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf Reddit
https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/10/forschung-scaled.jpg 1920 2560 Michael Willa https://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.png Michael Willa2024-10-17 11:25:152025-04-09 15:32:43Rückwirkende steuerliche Förderung: FORSCHUNGSZULAGE

Neueste Beiträge

  • Neuer Impuls für Bayerns Wirtschaft: Der Transformationsfonds kommt
  • Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen
  • Forschungsprojekte zum Wasser-Energie-Nexus
  • Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
  • Rückwirkende steuerliche Förderung: FORSCHUNGSZULAGE

Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie bitte nicht uns eine Mail zu schreiben!

Kontakt | Datenschutz | Impressum

© 2022 eurecons

8. Energieforschungsprogramm Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Nach oben scrollen