Modul 1, Teilmodul 2: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse
Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben, die zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beitragen. Dies kann durch Elektrifizierung oder die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff bzw. daraus gewonnenen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfolgen.
Fördervoraussetzungen:
Die geförderte Anlage oder technische Einheit muss die direkten THG-Emissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Status quo reduzieren.
Wasserstoffbasierte Vorhaben sind nur förderfähig, wenn erneuerbarer Wasserstoff genutzt wird.
Ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung muss nachgewiesen werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Unternehmen, die industrielle Produktionsanlagen planen oder betreiben.
Förderumfang:
Förderhöhe: Bis zu 200 Mio. € pro Unternehmen.
Förderfähige Kosten:
Investitionen in Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen, die für die Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff bzw. wasserstoffbasierten Brennstoffen erforderlich sind.
Förderintensität:
Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierungsvorhaben.
Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bei Wasserstoff- oder wasserstoffbasierten Vorhaben.
Antragsverfahren:
Zweistufiges Auswahlverfahren:
Phase 1: Einreichung einer Vorhabenskizze bis 15. Mai 2025.
Phase 2: Nach positiver Bewertung folgt die formale Antragstellung.
📅 Deadline für die Vorhabenskizze: 15. Mai 2025
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