Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bringt frischen Wind in die bayerische Förderlandschaft: Mit dem neuen Transformationsfonds will der Freistaat gezielt Unternehmen bei der doppelten Herausforderung der Dekarbonisierung und Digitalisierung unterstützen.

Der Fonds ist bewusst modular aufgebaut – das heißt: verschiedene Förderbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Maschinen und Anlagen, zum Beispiel zur CO₂-Reduktion oder zum Recycling, ebenso wie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf zukunftsweisende Technologien abzielen.

Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Kofinanzierung großer Bundes- und EU-Programme: Der Freistaat will sich über den Transformationsfonds etwa an Maßnahmen des Bundesprogramms Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie am European Chips Act (ECA) beteiligen.

Für die kommenden Jahre ist ein Volumen von rund 350 Millionen Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Die konkreten Voraussetzungen können jedoch je nach Fördermodul variieren.

Organisatorisch wird die Verwaltung der Mittel von der Bayerischen Forschungsstiftung übernommen, die künftig unter dem neuen Namen Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung auftreten wird. Die Umsetzung der einzelnen Module übernimmt jeweils ein spezialisierter Projektträger.

Erste Anträge sollen ab dem 2. Quartal 2025 möglich sein. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden – sobald Details zu den einzelnen Förderlinien veröffentlicht werden, erfahrt ihr es bei uns zuerst.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Auch fehlgeschlagene Projekte können gefördert werden.

 

Förderfähige Vorhaben

Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 01.01.2021 begonnen wurden (bzw. deren Auftrag nach diesem Datum erteilt wurde), darunter insbesondere:

  • Experimentelle Entwicklung: Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Systeme
  • Industrielle Forschung: Zielgerichtete Forschung zur Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse bis zur Prototypenreife

 

Förderfähige Kosten

  • Löhne und Gehälter der projektbezogenen Mitarbeiter, inkl.:
    • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
    • Zukunftssicherungsleistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge)
  • Auftragsforschung: Kosten für externe Forschungsaufträge
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern/Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften):
    • Abrechnung mit pauschal 40 € pro Stunde (ab April 2024: 70 €)

 

Förderhöhe
Maximale Bemessungsgrundlage:
10 Mio. € pro Jahr (vorher: 4 Mio. €)

  • Förderquote:
    • 25 % der förderfähigen Personalkosten (für KMU: 35 %)
    • 17,5 % der förderfähigen Auftragskosten (für KMU: 24,5 %)

 

Verfahren: Zweistufiges Antragsverfahren

  1. Bescheinigungsstelle (Antrag & Begutachtung)
    • Antragstellung über das digitale Portal der Bescheinigungsstelle
    • Bei positivem Bescheid: Rechtsanspruch auf Förderung
  2. Finanzamt (Auszahlungsantrag)
    • Die Forschungszulage wird per separatem Bescheid festgesetzt
    • Verrechnung mit der Ertragsteuerlast oder Auszahlung als Steuererstattung

Ziel der Förderung:

Gefördert werden Transformationsvorhaben in ganz Bayern, insbesondere:

  • Investitionen in Forschung und innovative Technologien
  • Umstellungen von Produktionsprozessen
  • Aufbau alternativer Geschäftsfelder

Zentrale Bestandteile:

  • FuE-Förderung für technologisch neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren und wissensbasierte Dienstleistungen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen

Zusätzlich förderfähig:

  • Investitionen in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Kunststoffrecycling
  • Weitere innovative Recyclinglösungen mit Klimaschutzeffekt

 

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern:

  • Für FuE-Vorhaben:
    ➤ Mittelständische Unternehmen mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund)
  • Für Investitionsvorhaben:
    ➤ Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Für spezielle Fördermodule:
    ➤ Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

 

Finanzierung:

  • Gesamtmittelvolumen: rund 350 Mio. Euro
  • Bereitgestellt durch die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung
  • Befristete Bereitstellung über mehrere Jahre

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bringt frischen Wind in die bayerische Förderlandschaft: Mit dem neuen Transformationsfonds will der Freistaat gezielt Unternehmen bei der doppelten Herausforderung der Dekarbonisierung und Digitalisierung unterstützen.

Der Fonds ist bewusst modular aufgebaut – das heißt: verschiedene Förderbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Maschinen und Anlagen, zum Beispiel zur CO₂-Reduktion oder zum Recycling, ebenso wie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf zukunftsweisende Technologien abzielen.

Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Kofinanzierung großer Bundes- und EU-Programme: Der Freistaat will sich über den Transformationsfonds etwa an Maßnahmen des Bundesprogramms Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie am European Chips Act (ECA) beteiligen.

Für die kommenden Jahre ist ein Volumen von rund 350 Millionen Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Die konkreten Voraussetzungen können jedoch je nach Fördermodul variieren.

Organisatorisch wird die Verwaltung der Mittel von der Bayerischen Forschungsstiftung übernommen, die künftig unter dem neuen Namen Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung auftreten wird. Die Umsetzung der einzelnen Module übernimmt jeweils ein spezialisierter Projektträger.

Erste Anträge sollen ab dem 2. Quartal 2025 möglich sein. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden – sobald Details zu den einzelnen Förderlinien veröffentlicht werden, erfahrt ihr es bei uns zuerst.

  • Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) fördert innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen.

    Förderschwerpunkte:
    Gefördert werden insbesondere FuE-Projekte in folgenden Bereichen:

    • Motorentechnologien, insbesondere Wasserstoff- und Elektromotoren
    • Hocheffiziente Getriebetechnologien
    • Energie- und Thermomanagement
    • Hybridtechnologien
    • Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologie
    • Systeme zur Optimierung der genannten Antriebstechnologien

    Förderbedingungen:

    • Zweistufiges Antragsverfahren: Einreichung der Projektskizze bis 09. Mai 2025
    • Förderfähige Projekte: Verbund-FuE-Projekte in den Bereichen
      • Industrielle Forschung
      • Experimentelle Entwicklung
    • Förderquote:
      • Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung
      • Bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung

    Wer kann einen Antrag stellen?

    • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
    • Verbundprojekte mehrerer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind möglich

    Förderfähige Ausgaben:

    • Projektbezogene Personalkosten
    • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
    • Ausgaben für projektbezogene Auftragsforschung
    • Sonstige projektbezogene Betriebsausgaben

    📅 Deadline für die Projektskizze: 09. Mai 2025

  • Gefördert werden Forschung, Entwicklung und pilothafte Umsetzung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Wasser- und Energiewirtschaft.

    Förderfähige Themenbereiche:

    • Reduktion des Energiebedarfs bei der Wasserver- und -entsorgung
    • Minimierung des Wasserbedarfs bei der Energiegewinnung und energietechnologischen Anwendungen
    • Nutzung von Wärmepotenzialen und chemisch gebundener Energie im Wasser
    • Speicherung überschüssiger Energie volatiler Energiequellen in der Wasserwirtschaft
    • Erhöhung der Wasser-Kreislaufführung im Energiesektor durch neue Technologien und Steuerungsmechanismen
    • Erschließung alternativer Wasserressourcen für die Energiewirtschaft
    • Integration der Wasserwirtschaft in intelligente Energienetze

    Wer kann sich bewerben?

    Verbundprojekte aus Forschungsakteuren und gewerblichen oder kommunalen Unternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft

    Die Koordination kann durch ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung erfolgen.

    Förderumfang:

    Maximale Fördersumme: 2,5 Mio. € pro Verbundprojekt

    Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen

    Antragsverfahren:

    Zweistufig:

    Phase 1: Projektskizzen müssen bis spätestens 30. September 2025 eingereicht werden.

    Phase 2: Nach positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung.

    📅 Deadline für die Projektskizze: 30. September 2025

Zweiter Förderaufruf

Modul 1, Teilmodul 2: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse

  • Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben, die zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beitragen. Dies kann durch Elektrifizierung oder die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff bzw. daraus gewonnenen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfolgen.

    Fördervoraussetzungen:

    • Die geförderte Anlage oder technische Einheit muss die direkten THG-Emissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Status quo reduzieren.
    • Wasserstoffbasierte Vorhaben sind nur förderfähig, wenn erneuerbarer Wasserstoff genutzt wird.
    • Ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung muss nachgewiesen werden.

    Wer kann einen Antrag stellen?

    • Unternehmen, die industrielle Produktionsanlagen planen oder betreiben.

    Förderumfang:

    • Förderhöhe: Bis zu 200 Mio. € pro Unternehmen.
    • Förderfähige Kosten:
      • Investitionen in Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen, die für die Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff bzw. wasserstoffbasierten Brennstoffen erforderlich sind.
    • Förderintensität:
      • Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierungsvorhaben.
      • Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bei Wasserstoff- oder wasserstoffbasierten Vorhaben.

    Antragsverfahren:

    • Zweistufiges Auswahlverfahren:
      • Phase 1: Einreichung einer Vorhabenskizze bis 15. Mai 2025.
      • Phase 2: Nach positiver Bewertung folgt die formale Antragstellung.

    📅 Deadline für die Vorhabenskizze: 15. Mai 2025