Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle (Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung) 2. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt (sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)
EINFACH, UNBÜROKRATISCH, VOLLSTÄNDIG DIGITAL Das gesamte BSFZ-Antragsverfahren erfolgt über unser Antragsportal.
THEMENOFFENE FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Alle FuE-Vorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
SCHNELLE BEARBEITUNGSZEIT Nach maximal drei Monaten liegt die Entscheidung der BSFZ vor.
EIN ECHTES ERFOLGSMODELL Zahlreiche Unternehmen profitieren bereits von der Forschungszulage.