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Antragsberechtigung
Förderfähige Vorhaben
Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 01.01.2021 begonnen wurden (bzw. deren Auftrag nach diesem Datum erteilt wurde), darunter insbesondere:
Förderfähige Kosten
Förderhöhe
Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr (vorher: 4 Mio. €)
Verfahren: Zweistufiges Antragsverfahren