1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Nichtwohngebäuden (NWG)

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung:
    Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderquote: von 15 % bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 500 € pro Quadratmeter, insgesamt max. 5 Mio. €

 

2. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)

Investitionen zum Ersatz oder zur Erstbeschaffung von hocheffizienten Aggregaten

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Elektrisch angetriebene Pumpen,
  • Ventilatoren,
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung,
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, sowie Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien,
    z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen.

Förderquote: 25% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 200.000 €

 

 


Modul 2 – Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Beschaffung und Errichtung folgender Wärmeerzeuger

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Förderquote: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen

Förderquote: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
(Basisförderung)

Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen (vollelektrisch)
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Förderquote: 15 % der förderfähigen Investitionen (10% bei Mittleren Unternehmen)
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Jede Anlage/Komponente muss eine im Unternehmen vorhandene Anlage/Komponente ersetzen.
Die Bestandsanlage/ -komponente muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sein.

Der jährliche Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagen-/ Komponentenaustauschs muss um min. 15% reduziert werden. Dafür ist eine Bescheinigung durch den Energieberater erforderlich.


Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
(Premiumförderung)

Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,

z.B.

  • die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führende Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Verstromung von Abwärme
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte,
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
    • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
    • hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
  • Elektrifizierung von Prozessen.

Förderquote: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €
(mit einem bestimmten CO2-Förderdeckel je nach Unternehmensgröße)

 

Modul 5: Transformationspläne

Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.).

Zu den zwingenden Bestandteilen eines Transformationsplans gehören:

  • Eine Ist-Analyse, einschließlich der Erstellung einer THG-Bilanz
  • Das Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität sowie die Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den Standort der Ist-Analyse,
  • Die Identifikation und Konzeption von mehreren Einzelmaßnahmen
  • Eine konkrete Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch verankert und konsequent verfolgt werden (Verankerung).

Förderquote: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 60.000 €

Für im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) beteiligte Unternehmen gilt ein zusätzlicher Fördersatz von 10 % und eine Förderung von bis zu 90.000 €.


Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Gefördert werden der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen sowie die Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen.

Förderquote: 33 % der förderfähigen Investitionskosten
Zuschuss: max. 200.000 €.

Die Anlage, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage ersetzen.
Die Bestandsanlage muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionstüchtig sein.
Die Anlagen bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen von dem Unternehmen, das die Förderung erhält, nicht weiterbetrieben werden.

 


3. Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Förderquote: max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 200.000 €


4. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Investitionen in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen und Optimierungen der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energieträger
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
  • Solarkollektoranlagen,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Wärmepumpen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software

Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater sind auch förderfähig.
Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz (CO2-Einsparung je Fördereuro)
Der Zuschuss beträgt bis zu 60% der förderfähigen Investitionsmehrkosten und max. 20 Mio. €.

Gefördert werden Verbundprojekte für die Entwicklung von Technologien und Verfahren zur Vermeidung klimarelevanter Prozessemissionen.

Die Vorhaben können bis TRL 5 (Pilot- bzw. Technikumsanlagen) gefördert werden und soll das Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Stand der Technik deutlich zu reduzieren.

  • Die Förderrichtlinie ist technologie- und branchenoffen.
  • Es werden jedoch ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, insb. KMU.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten und max. 35 Mio. €.

Im Rahmen der KlimPro-Industrie-Phase II werden Projekte in allen Branchen der Grundstoffindustrie gefördert. u.a. in den folgenden Themenfeldern:

  • Elektrifizierung und Umstellung auf Wasserstoff als Brennstoff zur Wärmebereitstellung in Industrieprozessen,
  • Erschließung fossil-freier Kohlenstoffquellen u. a. durch den Einsatz von Biomasse,
  • Steigerung der Energieeffizienz von neuartigen Verfahrensansätzen,
  • Verknüpfung von Wertschöpfungsketten verschiedener Industrien.

Förderfähige Projekte sind, die auf Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und/oder Pflege zielen und marktorientierte nichttechnische Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen. Dazu gehören unter anderem innovative Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Gegenstand der Förderung sind:

  • Machbarkeitsprojekte:
    Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; (Projektdauer: max. 12 Monate)
    Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten und das max. förderfähige Projektvolumen liegt bei 80.000 €.
  • Marktreifeprojekte:
    Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; (Projektdauer: max. 24 Monate)
    Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten und das max. förderfähige Projektvolumen liegt bei 330.000 €.

Antragsberechtigt sind nur KMUs und Deadline für Antragstellung ist den 27.08.2024 15:00 Uhr.

  • Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
  • Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
  • Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
  • Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
  • Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle
(Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
2. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt
(sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)

  • EINFACH, UNBÜROKRATISCH, VOLLSTÄNDIG DIGITAL
    Das gesamte BSFZ-Antragsverfahren erfolgt über unser Antragsportal.
  • THEMENOFFENE FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
    Alle FuE-Vorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
  • SCHNELLE BEARBEITUNGSZEIT
    Nach maximal drei Monaten liegt die Entscheidung der BSFZ vor.
  • EIN ECHTES ERFOLGSMODELL
    Zahlreiche Unternehmen profitieren bereits von der Forschungszulage.