Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bringt frischen Wind in die bayerische Förderlandschaft: Mit dem neuen Transformationsfonds will der Freistaat gezielt Unternehmen bei der doppelten Herausforderung der Dekarbonisierung und Digitalisierung unterstützen.

Der Fonds ist bewusst modular aufgebaut – das heißt: verschiedene Förderbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Maschinen und Anlagen, zum Beispiel zur CO₂-Reduktion oder zum Recycling, ebenso wie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf zukunftsweisende Technologien abzielen.

Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Kofinanzierung großer Bundes- und EU-Programme: Der Freistaat will sich über den Transformationsfonds etwa an Maßnahmen des Bundesprogramms Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie am European Chips Act (ECA) beteiligen.

Für die kommenden Jahre ist ein Volumen von rund 350 Millionen Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Die konkreten Voraussetzungen können jedoch je nach Fördermodul variieren.

Organisatorisch wird die Verwaltung der Mittel von der Bayerischen Forschungsstiftung übernommen, die künftig unter dem neuen Namen Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung auftreten wird. Die Umsetzung der einzelnen Module übernimmt jeweils ein spezialisierter Projektträger.

Erste Anträge sollen ab dem 2. Quartal 2025 möglich sein. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden – sobald Details zu den einzelnen Förderlinien veröffentlicht werden, erfahrt ihr es bei uns zuerst.

  • Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) fördert innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen.

    Förderschwerpunkte:
    Gefördert werden insbesondere FuE-Projekte in folgenden Bereichen:

    • Motorentechnologien, insbesondere Wasserstoff- und Elektromotoren
    • Hocheffiziente Getriebetechnologien
    • Energie- und Thermomanagement
    • Hybridtechnologien
    • Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologie
    • Systeme zur Optimierung der genannten Antriebstechnologien

    Förderbedingungen:

    • Zweistufiges Antragsverfahren: Einreichung der Projektskizze bis 09. Mai 2025
    • Förderfähige Projekte: Verbund-FuE-Projekte in den Bereichen
      • Industrielle Forschung
      • Experimentelle Entwicklung
    • Förderquote:
      • Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben für industrielle Forschung
      • Bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung

    Wer kann einen Antrag stellen?

    • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
    • Verbundprojekte mehrerer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind möglich

    Förderfähige Ausgaben:

    • Projektbezogene Personalkosten
    • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
    • Ausgaben für projektbezogene Auftragsforschung
    • Sonstige projektbezogene Betriebsausgaben

    📅 Deadline für die Projektskizze: 09. Mai 2025

  • Gefördert werden Forschung, Entwicklung und pilothafte Umsetzung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Wasser- und Energiewirtschaft.

    Förderfähige Themenbereiche:

    • Reduktion des Energiebedarfs bei der Wasserver- und -entsorgung
    • Minimierung des Wasserbedarfs bei der Energiegewinnung und energietechnologischen Anwendungen
    • Nutzung von Wärmepotenzialen und chemisch gebundener Energie im Wasser
    • Speicherung überschüssiger Energie volatiler Energiequellen in der Wasserwirtschaft
    • Erhöhung der Wasser-Kreislaufführung im Energiesektor durch neue Technologien und Steuerungsmechanismen
    • Erschließung alternativer Wasserressourcen für die Energiewirtschaft
    • Integration der Wasserwirtschaft in intelligente Energienetze

    Wer kann sich bewerben?

    Verbundprojekte aus Forschungsakteuren und gewerblichen oder kommunalen Unternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft

    Die Koordination kann durch ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung erfolgen.

    Förderumfang:

    Maximale Fördersumme: 2,5 Mio. € pro Verbundprojekt

    Förderquote: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen

    Antragsverfahren:

    Zweistufig:

    Phase 1: Projektskizzen müssen bis spätestens 30. September 2025 eingereicht werden.

    Phase 2: Nach positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung.

    📅 Deadline für die Projektskizze: 30. September 2025

Zweiter Förderaufruf

Modul 1, Teilmodul 2: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse

  • Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben, die zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beitragen. Dies kann durch Elektrifizierung oder die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff bzw. daraus gewonnenen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfolgen.

    Fördervoraussetzungen:

    • Die geförderte Anlage oder technische Einheit muss die direkten THG-Emissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Status quo reduzieren.
    • Wasserstoffbasierte Vorhaben sind nur förderfähig, wenn erneuerbarer Wasserstoff genutzt wird.
    • Ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung muss nachgewiesen werden.

    Wer kann einen Antrag stellen?

    • Unternehmen, die industrielle Produktionsanlagen planen oder betreiben.

    Förderumfang:

    • Förderhöhe: Bis zu 200 Mio. € pro Unternehmen.
    • Förderfähige Kosten:
      • Investitionen in Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen, die für die Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff bzw. wasserstoffbasierten Brennstoffen erforderlich sind.
    • Förderintensität:
      • Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierungsvorhaben.
      • Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bei Wasserstoff- oder wasserstoffbasierten Vorhaben.

    Antragsverfahren:

    • Zweistufiges Auswahlverfahren:
      • Phase 1: Einreichung einer Vorhabenskizze bis 15. Mai 2025.
      • Phase 2: Nach positiver Bewertung folgt die formale Antragstellung.

    📅 Deadline für die Vorhabenskizze: 15. Mai 2025

  • Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
  • Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
  • Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
  • Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
  • Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle
    (Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
  1. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt
    (sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)

Ziel ist die Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung innovativer Energietechnologien, Methoden und Verfahren zur Vollendung der Energiewende und die Beschleunigung des Praxistransfers.

Förderfähig sind:

  •  Verbundprojekte: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, und die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Anwendern ist erforderlich.
  • Reallabore der Energiewende: Gefördert werden der Transfer von Ergebnissen aus der angewandten Forschung und die Erprobung bzw. Weiterentwicklung im realen Umfeld und im industrierelevanten Maßstab.
  • Mikroprojekte (einstufiges Verfahren): Gefördert werden einzelne Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von sechs Monaten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Der Zuschuss beträgt i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten und das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die Forschungsförderung in der Energieforschung zielt sowohl auf die kontinuierliche Verbesserung bekannter Technologien und Verfahren als auch auf die Erforschung neuer technischer Ansätze ab.

Wichtig ist, dass Forschungsergebnisse und Innovationen schnell in die Praxis umgesetzt bzw. angewendet werden. Bei allen Energietechnologien kann dies durch Demonstrations- und Pilotvorhaben gewährleistet werden.

Technische Forschungsarbeiten können erweitert werden; durch nichttechnische Innovationen wie z.B. die Entwicklung neuer Betriebs- und Geschäftsmodelle und Strategien für eine nachhaltige Markterschließung.

Förderschwerpunkte

A) Technologien zur Energiebereitstellung

  1. Windenergie
    Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuartiger technischer Lösungen für Windenergieanlagen, einschließlich Anlagendesign, Herstellung, Betrieb und Recycling
  2. Photovoltaik
    Ziel ist die Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch Entwicklung neuer PV-Produktionstechnologien, Zell- und Modulkonzepte sowie Integration in Stromnetze
  3. Geothermie
    Forschung zur Verbesserung der Effizienz, Kostensenkung und Verlässlichkeit geothermischer Systeme, einschließlich Bohrtechnologien und Materialentwicklung
  4. Wärmepumpen und Kältetechnik
    Projekte zur Effizienzoptimierung und Anwendung natürlicher Kältemittel sowie zur Integration in Wärmenetze und industrielle Prozesse
  5. Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
    Entwicklung und Optimierung von Verfahren zur Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff und Brennstoffzellensystemen
  6. Solarthermie
    Innovative Lösungen zur Integration der Solarthermie in Wärmenetze und industrielle Prozesse
  7. Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
    Forschung zur effizienten und emissionsarmen Nutzung biogener Reststoffe

B) Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung

  1. Stromnetze und Stromspeicher
    Projekte zur Integration dezentraler Erzeugungsanlagen und zur Entwicklung moderner Netzkomponenten und Speichersysteme
  2. Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
    Forschung zur Transformation bestehender Fernwärmenetze und zur Entwicklung innovativer Netz- und Speicherlösungen
  3. Wasserstoffspeicherung und -transport
    Projekte zur Optimierung von Materialien und Anlagen für die Speicherung und den Transport von Wasserstoff

C) Energienutzung und Energieeffizienz

  1. Gebäude
    Forschung zur Reduktion des Energiebedarfs und zur Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden
  2. Quartiere
    Systemische Ansätze zur energetischen Quartiersentwicklung und zur Integration erneuerbarer Energien
  3. Industrie und Gewerbe
    Forschung zur Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien in industriellen Prozessen
  4. Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
    Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduktion von THG-Emissionen

D) Energiesystem und Systemintegration

  1. Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
    Forschung zur Entwicklung systemanalytischer Werkzeuge und Methoden
  2. Systemintegration und digitale Lösungen
    Projekte zur digitalen Vernetzung und zur Optimierung der Systemintegration

E) Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung

Die im Folgenden aufgeführten Aspekte treten als Querschnittsthemen auf und sollen in den Projekten aller zuvor genannten Förderbereiche in geeigneter Weise berücksichtigt werden.

  1. Resilienz
  2. Standardisierung und Zertifizierung.
  3. Digitalisierung und künstliche Intelligenz
  4. Open Science
  5. Nachhaltige Ressourcennutzung
  6. Transfer
  7. Gesellschaftliche Potenziale nutzen

Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die dazu geeignet sind, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse möglichst umfassend und dauerhaft zu reduzieren.

Investitionsvorhaben können mit Gesamtinvestitionskosten ab 500.000 Euro für KMU bzw. ab 1 Million Euro für große Unternehmen gefördert werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) gibt es keine Mindestanforderung an die Gesamtkosten.

Die Investitionen müssen zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage bzw. der Prozessschritte um mindestens 40 % führen.

Bei Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beträgt die Förderung bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität liegt bei bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Investitionsmehrkosten abgedeckt werden.

Für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung oder die Nutzung von Wasserstoff kann die Förderung bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen betragen. Förderfähig sind die mit dem Vorhaben verbundenen Investitionskosten. Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsprojekten bis zu 30 % und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Brennstoffe bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Bei FuE-Vorhaben beträgt die Förderintensität bis zu 25 % für experimentelle Entwicklungen und bis zu 50 % für industrielle Forschung sowie Machbarkeitsstudien.

Die Förderintensität kann für mittlere Unternehmen um 10 % und für kleine Unternehmen um 20 % erhöht werden.

Investitionsvorhaben zur Nutzung von Wasserstoff werden nur gefördert, wenn der Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen stammt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Die Bewilligung erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze elektronisch beim zuständigen Projektträger einzureichen.

Aktueller Aufruf: Die Skizze sind bis zu 30.11.2024 einzureichen.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Nichtwohngebäuden (NWG)

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung):
    Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
    Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung:
    Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderquote: von 15 % bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 500 € pro Quadratmeter, insgesamt max. 5 Mio. €

 

2. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Modul 1 – Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)

Investitionen zum Ersatz oder zur Erstbeschaffung von hocheffizienten Aggregaten

  • Elektrische Motoren und Antriebe,
  • Elektrisch angetriebene Pumpen,
  • Ventilatoren,
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung,
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, sowie Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien,
    z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen.

Förderquote: 25% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 200.000 €

 

 


Modul 2 – Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Beschaffung und Errichtung folgender Wärmeerzeuger

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Förderquote: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen

Förderquote: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
(Basisförderung)

Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen (vollelektrisch)
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Förderquote: 15 % der förderfähigen Investitionen (10% bei Mittleren Unternehmen)
Zuschuss: max. 20 Mio. €

Jede Anlage/Komponente muss eine im Unternehmen vorhandene Anlage/Komponente ersetzen.
Die Bestandsanlage/ -komponente muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand und Betrieb des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch funktionstüchtig sein.

Der jährliche Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagen-/ Komponentenaustauschs muss um min. 15% reduziert werden. Dafür ist eine Bescheinigung durch den Energieberater erforderlich.


Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
(Premiumförderung)

Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,

z.B.

  • die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führende Prozess- und Verfahrensumstellungen
  • Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Verstromung von Abwärme
  • Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte,
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
    • Thermische Isolierung/Wärmedämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
    • hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
  • Elektrifizierung von Prozessen.

Förderquote: bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 20 Mio. €
(mit einem bestimmten CO2-Förderdeckel je nach Unternehmensgröße)

 

Modul 5: Transformationspläne

Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.).

Zu den zwingenden Bestandteilen eines Transformationsplans gehören:

  • Eine Ist-Analyse, einschließlich der Erstellung einer THG-Bilanz
  • Das Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität sowie die Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den Standort der Ist-Analyse,
  • Die Identifikation und Konzeption von mehreren Einzelmaßnahmen
  • Eine konkrete Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch verankert und konsequent verfolgt werden (Verankerung).

Förderquote: bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 60.000 €

Für im Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) beteiligte Unternehmen gilt ein zusätzlicher Fördersatz von 10 % und eine Förderung von bis zu 90.000 €.


Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Gefördert werden der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen sowie die Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen.

Förderquote: 33 % der förderfähigen Investitionskosten
Zuschuss: max. 200.000 €.

Die Anlage, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage ersetzen.
Die Bestandsanlage muss sich seit mindestens 5 Jahren im Bestand des Unternehmens befinden und zum Zeitpunkt der Antragstellung voll funktionstüchtig sein.
Die Anlagen bzw. Komponenten, die ausgetauscht werden, dürfen von dem Unternehmen, das die Förderung erhält, nicht weiterbetrieben werden.

 


3. Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:

  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

Förderquote: max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Zuschuss: max. 200.000 €


4. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Investitionen in die energetische oder ressourcenorientierte Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierungen von Produktionsprozessen und Optimierungen der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer anstelle fossiler Energieträger
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
  • Solarkollektoranlagen,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Wärmepumpen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software

Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater sind auch förderfähig.
Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz (CO2-Einsparung je Fördereuro)
Der Zuschuss beträgt bis zu 60% der förderfähigen Investitionsmehrkosten und max. 20 Mio. €.

Gefördert werden Verbundprojekte für die Entwicklung von Technologien und Verfahren zur Vermeidung klimarelevanter Prozessemissionen.

Die Vorhaben können bis TRL 5 (Pilot- bzw. Technikumsanlagen) gefördert werden und soll das Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Stand der Technik deutlich zu reduzieren.

  • Die Förderrichtlinie ist technologie- und branchenoffen.
  • Es werden jedoch ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, insb. KMU.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten und max. 35 Mio. €.

Im Rahmen der KlimPro-Industrie-Phase II werden Projekte in allen Branchen der Grundstoffindustrie gefördert. u.a. in den folgenden Themenfeldern:

  • Elektrifizierung und Umstellung auf Wasserstoff als Brennstoff zur Wärmebereitstellung in Industrieprozessen,
  • Erschließung fossil-freier Kohlenstoffquellen u. a. durch den Einsatz von Biomasse,
  • Steigerung der Energieeffizienz von neuartigen Verfahrensansätzen,
  • Verknüpfung von Wertschöpfungsketten verschiedener Industrien.

Förderfähige Projekte sind, die auf Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und/oder Pflege zielen und marktorientierte nichttechnische Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen. Dazu gehören unter anderem innovative Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Gegenstand der Förderung sind:

  • Machbarkeitsprojekte:
    Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; (Projektdauer: max. 12 Monate)
    Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten und das max. förderfähige Projektvolumen liegt bei 80.000 €.
  • Marktreifeprojekte:
    Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; (Projektdauer: max. 24 Monate)
    Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten und das max. förderfähige Projektvolumen liegt bei 330.000 €.

Antragsberechtigt sind nur KMUs und Deadline für Antragstellung ist den 27.08.2024 15:00 Uhr.