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2025, NEWSLETTER, Newsletter QI / 2025

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Zweiter Förderaufruf

Modul 1, Teilmodul 2: Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse

  • Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben, die zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beitragen. Dies kann durch Elektrifizierung oder die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff bzw. daraus gewonnenen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfolgen.

    Fördervoraussetzungen:

    • Die geförderte Anlage oder technische Einheit muss die direkten THG-Emissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Status quo reduzieren.
    • Wasserstoffbasierte Vorhaben sind nur förderfähig, wenn erneuerbarer Wasserstoff genutzt wird.
    • Ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung muss nachgewiesen werden.

    Wer kann einen Antrag stellen?

    • Unternehmen, die industrielle Produktionsanlagen planen oder betreiben.

    Förderumfang:

    • Förderhöhe: Bis zu 200 Mio. € pro Unternehmen.
    • Förderfähige Kosten:
      • Investitionen in Ausrüstungen, Maschinen und Anlagen, die für die Elektrifizierung oder den Einsatz von Wasserstoff bzw. wasserstoffbasierten Brennstoffen erforderlich sind.
    • Förderintensität:
      • Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten bei Elektrifizierungsvorhaben.
      • Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bei Wasserstoff- oder wasserstoffbasierten Vorhaben.

    Antragsverfahren:

    • Zweistufiges Auswahlverfahren:
      • Phase 1: Einreichung einer Vorhabenskizze bis 15. Mai 2025.
      • Phase 2: Nach positiver Bewertung folgt die formale Antragstellung.

    📅 Deadline für die Vorhabenskizze: 15. Mai 2025

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https://eurecons.com/wp-content/uploads/2025/04/industrie-und-klimaschutz.jpg 1344 2016 Michael Willa https://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.png Michael Willa2025-04-09 15:25:232025-04-09 15:32:34Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

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