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2024, NEWSLETTER, Newsletter QI / 2024

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“

Ab den 22. Januar 2024, ist die die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.

Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

  • Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • 50% der förderfähigen Kosten
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio.€ pro Antrag

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

  • Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75% mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen.
  • alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude
  • Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
  • 40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

  • Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:
  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen
  • 40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.

Modul 4 – Betriebskostenförderung

  • Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.
  • Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden.
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