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Ab den 22. Januar 2024, ist die die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Modul 3 – Einzelmaßnahmen
Modul 4 – Betriebskostenförderung