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Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 01. Januar 2024 in Kraft.
Gefördert werden
Zuwendungen betragen von 15% bis 50% der förderfähigen Ausgaben.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20% Bonus bei besonders schneller Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung (Punkt c).