Am 1. Januar 2024 ist die novellierte Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten.
Förderfähig sind die Einsetzung der neuartigen technologischen Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die angewandte Technik muss Demonstrationscharakter besitzen.
Die Verfahren und Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben und max. 7,5 Mio. €