2024, NEWSLETTER, Newsletter QI / 2024Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 01. Januar 2024 in Kraft.Gefördert werdenEinzelmaßnahmen an der GebäudehülleAnlagentechnik (außer Heizung)Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)Solarthermische AnlagenBiomasseheizungenElektrisch angetriebene WärmepumpenBrennstoffzellenheizungenWasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer EnergienErrichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes¹Anschluss an ein GebäudenetzAnschluss an ein WärmenetzHeizungsoptimierungMaßnahmen zur Verbesserung der AnlageneffizienzMaßnahmen zur Emissionsminderung von BiomasseheizungenZuwendungen betragen von 15% bis 50% der förderfähigen Ausgaben.Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20% Bonus bei besonders schneller Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung (Punkt c). https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/03/buy-home-shopping-sale-wood-house-with-cart-or-sho-2023-11-27-05-26-51-utc.jpg 1094 1642 Michael Willa https://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.png Michael Willa2024-03-05 15:39:472025-04-09 15:31:04Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)