Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die dazu geeignet sind, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse möglichst umfassend und dauerhaft zu reduzieren.
Investitionsvorhaben können mit Gesamtinvestitionskosten ab 500.000 Euro für KMU bzw. ab 1 Million Euro für große Unternehmen gefördert werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) gibt es keine Mindestanforderung an die Gesamtkosten.
Die Investitionen müssen zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage bzw. der Prozessschritte um mindestens 40 % führen.
Bei Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beträgt die Förderung bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität liegt bei bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Investitionsmehrkosten abgedeckt werden.
Für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung oder die Nutzung von Wasserstoff kann die Förderung bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen betragen. Förderfähig sind die mit dem Vorhaben verbundenen Investitionskosten. Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsprojekten bis zu 30 % und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Brennstoffe bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.
Bei FuE-Vorhaben beträgt die Förderintensität bis zu 25 % für experimentelle Entwicklungen und bis zu 50 % für industrielle Forschung sowie Machbarkeitsstudien.
Die Förderintensität kann für mittlere Unternehmen um 10 % und für kleine Unternehmen um 20 % erhöht werden.
Investitionsvorhaben zur Nutzung von Wasserstoff werden nur gefördert, wenn der Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen stammt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.
Die Bewilligung erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze elektronisch beim zuständigen Projektträger einzureichen.
Aktueller Aufruf: Die Skizze sind bis zu 30.11.2024 einzureichen.