• Antragsberechtig sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
  • Gefördert werden Entwicklungstätigkeiten, die für das Unternehmen/die Branche eine Neuheit darstellen. Auch fehlgeschlagene Entwicklungen sind förderfähig.
  • Die Forschungszulage kann rückwirkend für FuE-Projekte beantragt werden, deren Tätigkeiten nach dem 01.01.2020 begonnen haben.
  • Förderfähig sind projektbezogene Löhne und Gehälter von Mitarbeitern und Aufträge an Dritte
  • Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Mio. € pro Jahr
  • Förderquote sind 25% der förderfähigen Kosten (35% für KMUs)
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig.
  1. Stufe: Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle
    (Rechtsanspruch auf die Förderung nach Erhalt der Bescheinigung)
  1. Stufe: Auszahlungsantrag beim Finanzamt
    (sofortige Auszahlung oder Verrechnung mit der nächsten Steuer)

Ziel ist die Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung innovativer Energietechnologien, Methoden und Verfahren zur Vollendung der Energiewende und die Beschleunigung des Praxistransfers.

Förderfähig sind:

  •  Verbundprojekte: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, und die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Anwendern ist erforderlich.
  • Reallabore der Energiewende: Gefördert werden der Transfer von Ergebnissen aus der angewandten Forschung und die Erprobung bzw. Weiterentwicklung im realen Umfeld und im industrierelevanten Maßstab.
  • Mikroprojekte (einstufiges Verfahren): Gefördert werden einzelne Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von sechs Monaten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Der Zuschuss beträgt i.d.R. 50% der förderfähigen Kosten und das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die Forschungsförderung in der Energieforschung zielt sowohl auf die kontinuierliche Verbesserung bekannter Technologien und Verfahren als auch auf die Erforschung neuer technischer Ansätze ab.

Wichtig ist, dass Forschungsergebnisse und Innovationen schnell in die Praxis umgesetzt bzw. angewendet werden. Bei allen Energietechnologien kann dies durch Demonstrations- und Pilotvorhaben gewährleistet werden.

Technische Forschungsarbeiten können erweitert werden; durch nichttechnische Innovationen wie z.B. die Entwicklung neuer Betriebs- und Geschäftsmodelle und Strategien für eine nachhaltige Markterschließung.

Förderschwerpunkte

A) Technologien zur Energiebereitstellung

  1. Windenergie
    Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuartiger technischer Lösungen für Windenergieanlagen, einschließlich Anlagendesign, Herstellung, Betrieb und Recycling
  2. Photovoltaik
    Ziel ist die Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch Entwicklung neuer PV-Produktionstechnologien, Zell- und Modulkonzepte sowie Integration in Stromnetze
  3. Geothermie
    Forschung zur Verbesserung der Effizienz, Kostensenkung und Verlässlichkeit geothermischer Systeme, einschließlich Bohrtechnologien und Materialentwicklung
  4. Wärmepumpen und Kältetechnik
    Projekte zur Effizienzoptimierung und Anwendung natürlicher Kältemittel sowie zur Integration in Wärmenetze und industrielle Prozesse
  5. Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
    Entwicklung und Optimierung von Verfahren zur Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff und Brennstoffzellensystemen
  6. Solarthermie
    Innovative Lösungen zur Integration der Solarthermie in Wärmenetze und industrielle Prozesse
  7. Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
    Forschung zur effizienten und emissionsarmen Nutzung biogener Reststoffe

B) Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung

  1. Stromnetze und Stromspeicher
    Projekte zur Integration dezentraler Erzeugungsanlagen und zur Entwicklung moderner Netzkomponenten und Speichersysteme
  2. Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
    Forschung zur Transformation bestehender Fernwärmenetze und zur Entwicklung innovativer Netz- und Speicherlösungen
  3. Wasserstoffspeicherung und -transport
    Projekte zur Optimierung von Materialien und Anlagen für die Speicherung und den Transport von Wasserstoff

C) Energienutzung und Energieeffizienz

  1. Gebäude
    Forschung zur Reduktion des Energiebedarfs und zur Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden
  2. Quartiere
    Systemische Ansätze zur energetischen Quartiersentwicklung und zur Integration erneuerbarer Energien
  3. Industrie und Gewerbe
    Forschung zur Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien in industriellen Prozessen
  4. Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
    Projekte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduktion von THG-Emissionen

D) Energiesystem und Systemintegration

  1. Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
    Forschung zur Entwicklung systemanalytischer Werkzeuge und Methoden
  2. Systemintegration und digitale Lösungen
    Projekte zur digitalen Vernetzung und zur Optimierung der Systemintegration

E) Übergreifende Aspekte der angewandten Energieforschung

Die im Folgenden aufgeführten Aspekte treten als Querschnittsthemen auf und sollen in den Projekten aller zuvor genannten Förderbereiche in geeigneter Weise berücksichtigt werden.

  1. Resilienz
  2. Standardisierung und Zertifizierung.
  3. Digitalisierung und künstliche Intelligenz
  4. Open Science
  5. Nachhaltige Ressourcennutzung
  6. Transfer
  7. Gesellschaftliche Potenziale nutzen

Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die dazu geeignet sind, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse möglichst umfassend und dauerhaft zu reduzieren.

Investitionsvorhaben können mit Gesamtinvestitionskosten ab 500.000 Euro für KMU bzw. ab 1 Million Euro für große Unternehmen gefördert werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) gibt es keine Mindestanforderung an die Gesamtkosten.

Die Investitionen müssen zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage bzw. der Prozessschritte um mindestens 40 % führen.

Bei Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse beträgt die Förderung bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität liegt bei bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, wobei die förderfähigen Investitionsmehrkosten abgedeckt werden.

Für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung oder die Nutzung von Wasserstoff kann die Förderung bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen betragen. Förderfähig sind die mit dem Vorhaben verbundenen Investitionskosten. Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsprojekten bis zu 30 % und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Brennstoffe bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Bei FuE-Vorhaben beträgt die Förderintensität bis zu 25 % für experimentelle Entwicklungen und bis zu 50 % für industrielle Forschung sowie Machbarkeitsstudien.

Die Förderintensität kann für mittlere Unternehmen um 10 % und für kleine Unternehmen um 20 % erhöht werden.

Investitionsvorhaben zur Nutzung von Wasserstoff werden nur gefördert, wenn der Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen stammt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden.

Die Bewilligung erfolgt über ein zweistufiges Auswahlverfahren. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze elektronisch beim zuständigen Projektträger einzureichen.

Aktueller Aufruf: Die Skizze sind bis zu 30.11.2024 einzureichen.