Um eine höhere IT-Sicherheit zu erzielen, sollen Künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Zur Beschleunigung des Transfers von KI-Technologien in die Praxis, werden FuE-Projekte zu den folgenden 3 Themenbereichen gefördert.
IT-Sicherheit für KI
IT-Sicherheit durch KI
IT-Sicherheit gegen KI
Das Förderverfahren ist zweistufig. Bis zum 15.03.2024 sind die Projektskizze einzureichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/03/beautiful-woman-human-robot-artificial-intelligenc-2023-11-27-04-55-05-utc.jpg6671000Michael Willahttps://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.pngMichael Willa2024-03-05 15:47:262024-03-05 15:47:50Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz
Die Antrags- und Bewilligungspause für dieses Förderprogramm ist bereits aufgehoben.
Gefördert werden – jeweils im Bereich energieintensiver Industrien mit prozessbedingten Emissionen – die Forschung und Entwicklung, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab.
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – 50% der förderfähigen Kosten.
Die geförderten Projekte sollen modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein.
https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/03/technology-for-industrial-processing-of-co2-into-e-2023-11-27-04-57-58-utc.jpg10491579Michael Willahttps://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.pngMichael Willa2024-03-05 15:46:122024-03-05 15:46:36Dekarbonisierung in der Industrie
Am 1. Januar 2024 ist die novellierte Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten.
Förderfähig sind die Einsetzung der neuartigen technologischen Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die angewandte Technik muss Demonstrationscharakter besitzen.
Die Verfahren und Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben und max. 7,5 Mio. €
Ab den 22. Januar 2024, ist die die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
50% der förderfähigen Kosten
Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio.€ pro Antrag
Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75% mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen.
alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude
Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.
Modul 3 – Einzelmaßnahmen
Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:
Solarthermieanlagen
Wärmepumpen
Biomassekessel
Wärmespeicher
Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
Wärmeübergabestationen
40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.
Modul 4 – Betriebskostenförderung
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.
Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden.
https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/03/heat-pump-room-in-commercial-building-2023-11-27-05-29-04-utc.jpg10001500Michael Willahttps://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.pngMichael Willa2024-03-05 15:43:072024-03-05 15:43:52Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“