Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bringt frischen Wind in die bayerische Förderlandschaft: Mit dem neuen Transformationsfonds will der Freistaat gezielt Unternehmen bei der doppelten Herausforderung der Dekarbonisierung und Digitalisierung unterstützen.
Der Fonds ist bewusst modular aufgebaut – das heißt: verschiedene Förderbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Gefördert werden unter anderem Investitionen in Maschinen und Anlagen, zum Beispiel zur CO₂-Reduktion oder zum Recycling, ebenso wie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf zukunftsweisende Technologien abzielen.
Ein besonderer Fokus liegt auch auf der Kofinanzierung großer Bundes- und EU-Programme: Der Freistaat will sich über den Transformationsfonds etwa an Maßnahmen des Bundesprogramms Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie am European Chips Act (ECA) beteiligen.
Für die kommenden Jahre ist ein Volumen von rund 350 Millionen Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle bayerischen Unternehmen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Die konkreten Voraussetzungen können jedoch je nach Fördermodul variieren.
Organisatorisch wird die Verwaltung der Mittel von der Bayerischen Forschungsstiftung übernommen, die künftig unter dem neuen Namen Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung auftreten wird. Die Umsetzung der einzelnen Module übernimmt jeweils ein spezialisierter Projektträger.
Erste Anträge sollen ab dem 2. Quartal 2025 möglich sein. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden – sobald Details zu den einzelnen Förderlinien veröffentlicht werden, erfahrt ihr es bei uns zuerst.
https://eurecons.com/wp-content/uploads/2024/03/closeup-image-of-a-woman-s-hands-writing-on-a-blan-2023-11-27-04-58-50-utc-scaled.jpg17072560Michael Willahttps://eurecons.com/wp-content/uploads/2021/12/Eurecons-LOGO-weiss-2-300x94.pngMichael Willa2025-07-08 09:28:322025-07-08 09:39:24Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.
Auch fehlgeschlagene Projekte können gefördert werden.
Förderfähige Vorhaben
Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 01.01.2021 begonnen wurden (bzw. deren Auftrag nach diesem Datum erteilt wurde), darunter insbesondere:
Experimentelle Entwicklung: Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Systeme
Industrielle Forschung: Zielgerichtete Forschung zur Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse bis zur Prototypenreife
Förderfähige Kosten
Löhne und Gehälter der projektbezogenen Mitarbeiter, inkl.:
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Zukunftssicherungsleistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge)
Auftragsforschung: Kosten für externe Forschungsaufträge
Eigenleistungen von Einzelunternehmern/Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften):
Abrechnung mit pauschal 40 € pro Stunde (ab April 2024: 70 €)
Förderhöhe Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Mio. € pro Jahr (vorher: 4 Mio. €)
Förderquote:
25 % der förderfähigen Personalkosten (für KMU: 35 %)
17,5 % der förderfähigen Auftragskosten (für KMU: 24,5 %)
Verfahren: Zweistufiges Antragsverfahren
Bescheinigungsstelle (Antrag & Begutachtung)
Antragstellung über das digitale Portal der Bescheinigungsstelle
Bei positivem Bescheid: Rechtsanspruch auf Förderung
Finanzamt (Auszahlungsantrag)
Die Forschungszulage wird per separatem Bescheid festgesetzt
Verrechnung mit der Ertragsteuerlast oder Auszahlung als Steuererstattung