Am 1. Januar 2024 ist die novellierte Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten.
Förderfähig sind die Einsetzung der neuartigen technologischen Verfahren, die Umweltbelastungen reduzieren oder vermeiden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die angewandte Technik muss Demonstrationscharakter besitzen.
Die Verfahren und Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben und max. 7,5 Mio. €
Ab den 22. Januar 2024, ist die die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.
Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.
Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
50% der förderfähigen Kosten
Die maximale Fördersumme beträgt 2 Mio.€ pro Antrag
Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze
Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75% mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen.
alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude
Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.
Modul 3 – Einzelmaßnahmen
Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:
Solarthermieanlagen
Wärmepumpen
Biomassekessel
Wärmespeicher
Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
Wärmeübergabestationen
40% der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
Die maximale Fördersumme beträgt 100 Mio. € pro Antrag.
Modul 4 – Betriebskostenförderung
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.
Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden.
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